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02.12.2021

COVID-Zertifikatspflicht für Besuche in den Heimen Teufen

Für Besuche in den Heimen Teufen gilt für unbestimmte Zeit die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet). In palliativen Situationen sind Ausnahmen selbstverständlich immer möglich.

Wir bitten Sie, Ihr gültiges COVID-Zertifikat oder Ihre Bescheinigung eines negativen Testergebnisses gemeinsam mit einem Personalausweis unaufgefordert unseren Mitarbeitenden vorzuweisen. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass sich Besuchende von Gesundheitsinstitutionen bei den üblichen Teststellen kostenlos testen können. Sie erhalten in diesem Fall eine gültige Bescheinigung des negativen Testergebnisses. Dieses ist nicht zu verwechseln mit dem COVID-Zertifikat, da es lediglich für den Besuch einer Gesundheitsinstitution dient.

Die Besuchszeiten bis auf weiteres von 10.00 bis 17.00 Uhr.



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Zeughausstrasse 25
9053 Teufen AR

Sekretariat
Tel. 071 335 89 89
admin.hlh@teufen.ar.ch


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9053 Teufen AR

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admin.hug@teufen.ar.ch

 

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